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Warnung vor E-Books
Im Juni warnte Richard Stallman in einem Artikel vor ...
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Sonntag, 17. Juli 2011

Warnung vor E-Books

Im Juni warnte Richard Stallman in einem Artikel vor E-Books: The Danger of E-books [PDF]. [heise.de]
Das Gefährlichste an den im Handel erhältlichen elektronischen Büchern ist das Digital Rights Management (DRM), weil es den Käufer in der Nutzung des E-Buchs einschränkt: man muss proprietäre Software verwenden, die kontrolliert auf welchen Geräten das Buch gelesen werden darf.

Vor kurzem habe ich mein erstes elektronisches Buch gekauft und mir damit auch einigen Ärger eingehandelt. Das Buch, das ich gekauft habe, habe ich bereits in mehrfacher gedruckter Ausführung (von der Erstausgabe bis zu einer aktuellen Taschenbuchausgabe). Ich habe es mit der Absicht gekauft eine computergestützte Textanalyse durchzuführen.
Bereits der Kaufvorgang offenbarte Hürden. Der Kauf des Buchs aus dem Fischer-Verlag kann nur erfolgen, wenn die Software Adobe Digital Editions installiert ist. Diese ist verfügbar für Windows und Apple, aber nicht für Linux, das ich verwende. Deshalb musste ich mit einer Windowsemulation herumscheißen, bis die Software auf meinem Computer lief.
Schließlich hatte ich das E-Buch auf meiner Festplatte und wollte mich an die Textanalyse machen. Die Software für die Textanalyse kann jedoch nichts mit dem Epub-Format, in dem das E-Buch geliefert wird, anfangen; sie benötigt eine reine Textdatei. Das ist ein weiteres Problem: das E-Buch im Epub-Format kann nicht in eine reine Textdatei konvertiert werden, weil DRM eine Umwandlung in ein anderes Format unterbindet. Die einzige Möglichkeit, das E-Buch zu jenem Zweck zu nutzen, für den ich es gekauft habe, war demnach die Umgehung des DRM-Schutzes. Bis ich das bewerkstelligt hatte, verging weitere kostbare Zeit.


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Montag, 7. März 2011

sich mit fremden Federn schmücken

Ein Plagiat verstösst nicht nur gegen Urheberrechtsbestimmungen, sondern ist vor allem ehrenrührig. Am besten drückt dies die Redewendung sich mit fremden Federn schmücken aus. Die hat nach der Meinung vieler ihren Ursprung in einer Äsopischen Fabel, die in verschiedenen Varianten überliefert ist.
Fremde Federn [in anderen Übersetzungen auch: Die Krähe (oder wörtlich: Dohle) und die anderen Vögel]

Zeus beschloß den Vögeln einen König zu geben. Daher setzte er eine Versammlung an; in dieser wollte er den schönsten zum König machen. Da eilten alle Vögel zum Fluß, um sich zu säubern und zurechtzuzupfen. Auch die Krähe kam, und da sie sich ihrer Häßlichkeit bewußt war, sammelte sie die Federn, die den anderen Vögeln bei ihrem Putz entfielen, und fügte diese dem eigenen Gefieder ein. So kam es, daß sie viel bunter aussah als alle anderen Vögel. Dem Zeus aber gefiel sie, und er wollte sie zum König machen. Da gerieten die andern Vögel in Zorn: sie stürzten sich auf sie, und jeder entriß ihr die eigenen Federn. Und die Krähe war wieder eine Krähe.
[nach August Hausrath (Hg.): Aesopische Fabeln, S. 49 (1940)]
Dohle mit Pfauenfedern

Man sollte nicht darauf verfallen, mit fremdem Gut zu prahlen, sondern lieber nach eigenem Format sein Leben führen: Dafür hat Äsop uns folgendes Beispiel überliefert.

Gebläht von eitlem Stolz hob eine Dohle Federn auf, die einem Pfau entfallen waren, und schmückte sich damit. Darauf verachtet sie die Artgenossen, mischt sich in die wohlgeformte Schar der Pfauen. Die reißen ihr, der unverschämten, jene Federn aus und scheuchen sie mit ihren Schnäbeln. Arg gerupft macht sich die Dohle traurig auf den Heimweg zu der eigenen Sippschaft. Dort ward sie abgewiesen und litt bittren Schimpf. Da sagte eine der zuvor von ihr Verachteten: "Du hättest dich begnügen sollen hier mit unserem Platz, du hättest akzeptieren sollen, was Natur gegeben hat. Dann hättest du dort keine Schmach erlitten und würdest nicht in deinem Unglück auch von uns zurückgewiesen."
[nach Eberhard Oberg (Hg.): Phaedrus - Fabeln, S. 19-21 (1996)]


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Donnerstag, 15. April 2010

Börsenverein: Legal, aber egal?

Eine Umfrage, die der Börsenverein für den deutschen Buchhandel auf der Leipziger Buchmesse 2010 durchgeführt hat, zeigt wieder einmal [Schlechte Wortwahl ohne Strafe, Schenken und tauschen verboten!] wie undifferenziert er mit dem Thema Urheberrecht verfährt. Die Ergebnisse der Umfrage bietet der Börsenverein zum Herunterladen an: Illegal aber egal? [PDF]
Im Börsenblatt wird zur Umfrage der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins Alexander Skipis wie folgt zitiert:
"Viele junge Leute glauben, sich Bücher illegal im Netz zu besorgen, sei etwas anderes, als einen Roman in der Buchhandlung zu stehlen. Da fehlt ihnen jedes Unrechtsbewusstsein. Hier müssen wir Aufklärungsarbeit leisten", so Skipis. [boersenblatt.net]
Die vielen jungen Leute haben da natürlich recht: Einen Roman in der Buchhandlung zu stehlen ist Diebstahl; Bücher aus dem Internet herunterladen ist - wenn überhaupt - ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Das ist doch etwas Anderes. Und ganz praktisch: das Buch der Buchhandlung ist weg; das E-Buch bleibt da, von wo es kopiert wurde.

"Weitergabe von Dateien"
In der Veröffentlichung Illegal aber egal? heißt es unter dem Titel "Weitergabe von Dateien", illustriert mit einer Tortengrafik, die zeigt, dass 32,7 % auf die Frage "Hast du schon mal Dateien an andere weitergegeben?" mit "nein" geantwortet haben:
Knapp zwei von drei Befragten haben schon einmal Dateien an andere weitergegeben. [Illegal aber legal?, S. 8]
Das wundert mich doch sehr, dass 32,7 % der Befragten noch nie Dateien - etwa ein selbstgemachtes Foto - an andere weitergegeben hätten. Der Börsenverein unterstellt hier wohl "illegal weitergegeben".

"Filesharing bei Büchern"
Unter diesem Titel wird das Ergebnis zu folgender Frage präsentiert:
Werfen wir jetzt mal einen Blick auf dein Bücherregal: Abgesehen von Musik und Filmen - erweiterst du deine persönliche Bibliothek durch Filesharing? [Illegal aber legal?, S. 9]
21,9 % bejahten. Da im Text über dem Tortendiagramm von "illegalem Download von E-Books" die Rede ist, empfinde ich die Frage nach "Filesharing" als manipulativ. Denn Filesharing per se ist nirgends illegal. Ich kann überall völlig legal ein urheberrechtsfreies Werk - z.B. Goethes Faust - nehmen und über - sagen wir mal - thepiratebay.org verteilen [Die Rache der gemeinfreien Klassiker]. Deshalb ist auch eine der nächsten Fragen in der Umfrage "Empfindest du Filesharing als falsch?" gänzlich widersinnig und manipulativ.
Außerdem ist zumindest in Österreich das Herunterladen - im Gegensatz zum Hochladen - auch von nicht-urheberrechtsfreien Büchern nicht illegal [Richter: "Illegale Downloads gibt es nicht"].

Solange der Börsenverein derart undifferenziert und manipulativ zum Thema Urheberrecht formuliert, kann er in dieser Angelegenheit nicht ernstgenommen werden.


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Sonntag, 8. November 2009

Ideologie und "geistiges Eigentum"

Frank Hartmann, Professor für Kommunikationstheorie an der Bauhaus-Universität Weimar, schreibt in seinem Artikel Digitaler Strukturwandel der Öffentlichkeit für Telepolis:
Der Begriff des geistigen Eigentums ist in dieser Debatte der am stärksten missbrauchte. Reflexhaft dessen per Gesetzesverschärfung verlangten "Schutz" zustimmend, meinen ahnungslose Autoren, ihre Eigeninteressen zu wahren. Doch es handelt sich wesentlich um eine Wahrung der Verlagsinteressen an ihrem hergebrachten Geschäftsmodell. Der Geist, der hier waltet, ist der des Marketing. Da wird nichts weiter gesucht als ein probates Instrument der wirtschaftlichen Ausbeutung kreativer Leistungen.

Der Begriff des geistigen Eigentums droht zur Ideologie zu werden, und es ist daran zu erinnern, dass seine Rechtsgrundlage, das Immaterialgüterrecht, in vielen Bereichen unklar ist. Es wird immer einseitig diskutiert, im Interesse der Verleger: Im Rahmen der Informationsfreiheit, des Rechts auf das Zitat, oder des Rechts auf die Privatkopie existiert seitens des Gesetzgebers jedoch eine Rechtseinschränkung des Urheberrechts, die sich im Interesse der Allgemeinheit auch gegen einen Rechteinhaber wenden kann.

Die Verlage fürchten sich davor, mit den neuen Technologien ausgebootet zu werden: was wäre, wenn ihre Autoren und das Publikum sich kurzschließen, und nur noch mächtige Online-Agenten wie Google, Amazon etc. als Direktvertriebspartner von den Leistungen der Autoren profitieren? Und was wäre, wenn die technisch unbedarften Schriftsteller und Sachbuchautoren dahinter kommen, dass dies nicht nur möglich ist, sondern auch lukrativ für sie sein könnte - weil sie mit jedem Klick an den Einnahmen des Online-Geschäfts beteiligt wären? [tp]


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Mittwoch, 14. Oktober 2009

Kopien von E-Büchern bei Webspeicheranbietern

Die New York Times und die Financial Times Deutschland (FTD) bringen Artikel über urheberrechtlich geschützte E-Bücher bei Gratis-Webspeicheranbietern.
At my request, Attributor, a company based in Redwood City, Calif., that offers publishers antipiracy services, did a search last week to see how many e-book copies of [Dan Brown's] "The Lost Symbol" were available free on the Web. After verifying that each file claiming to be the book actually was, Attributor reported that 166 copies of the e-book were available on 11 sites. RapidShare accounted for 102. [nytimes.com (nur mit Registrierung)]
In Anlehnung an diesen Artikel titelt die FTD: "Illegale Buchtauschbörsen - Angriff der Piraten".

Die Buchbranche hat keine Ahnung, wie sie darauf reagieren soll. Naiv ist zum Beispiel die Vorstellung von Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler Graichen, der in einem aktuellen Kommentar schreibt:
Es muss sich in den Köpfen etwas verändern, damit nicht bereitwillig jeder Download-Button angeklickt wird, der den User im Netz anlächelt. Die digitale (Buch-)Welt braucht eine breite Kampagne zum Schutz geistigen Eigentums, die das Bewusstsein für den Wert kreativer Leistungen stärkt, und zugleich viel Fantasie für neue Geschäftsmodelle, die den Piratensumpf austrocknen. [boersenblatt.net]
Naiv deshalb, weil Leute im Normalfall ja nicht zufällig über einen anlächelnden Download-Button im Internet stolpern, sondern gezielt nach Download-Möglichkeiten suchen. Eine breite Kampagne "zum Schutz geistigen Eigentums" (Sagten Sie "geistiges Eigentum"?) würde überhaupt nichts bewirken, weil die Branche angesichts der bestehenden Urheberrechtsgesetze in Argumentationsnot ist ("Illegale Downloads gibt es nicht"). Besonders naiv ist die Ansicht, "den Piratensumpf austrocknen" zu können. Die Musikbranche weiß davon ein Lied zu singen.
[mobileread.com, Lotrees Journal]


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Mittwoch, 29. Juli 2009

AutorInnen und Justizministerin vs. Google Books

Die IG Autorinnen Autoren rät dazu, die Wahrnehmung der Rechte gegenüber Google Books der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana zu übertragen.
Am 10.8.2009 endet die Frist, bis zu der die Erteilung eines Einzelauftrages an die Literar-Mechana zur Wahrnehmung der Rechte gegenüber Google möglich ist. Nach Verstreichen dieser Frist kann nur mehr in Eigenregie bis 4.9.2009 gegen eine Nutzung durch Google Einspruch erhoben werden und/oder aber ein Vergütungsanspruch durch einen Eintrag im "Google Book Settlement" gestellt werden. [literaturhaus.at]
Auf eine parlamentarische Anfrage zu Google Books antwortet die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner mit großen Vorbehalten:
Österreichische Bibliotheken haben sich nicht an dem Programm beteiligt. Das wäre, nach Auffassung des Justizministeriums, ohnehin nicht legal. Artikel 42 Abs. 7 des heimischen Urheberrechtsgesetzes erlaube den hiesigen Bibliotheken zwar, ihren Bestand zum eigenen Gebrauch zu digitalisieren, allerdings sei dadurch eine Verwendung auf Googles Plattform nicht gedeckt. [futurezone.orf.at]


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Dienstag, 21. Juli 2009

Amazon löscht E-Bücher vom Kindle wegen Urheberrechtsverletzung

Amazon löscht von Kunden gekaufte E-Bücher vom Kindle, nachdem sich herausgestellt hat, dass der Drittanbieter, der die E-Bücher über Amazon.com vertrieben hat, nicht die notwendigen Rechte zum Vertrieb hatte.
[nytimes.com, boingboing]

Während im Forum mobileread.com bereits seit Februar über Löschungen von E-Büchern von Kunden auf dem Kindle gemeldet werden (u.a. Harry Potter), betrifft die aktuelle Löschung, die weltweit Schlagzeilen macht, die Bücher 1984 und Animal Farm von George Orwell (bereits jetzt frei in Australien).
Amazon erklärt:
These books were added to our catalog using our self-service platform by a third-party who did not have the rights to the books. When we were notified of this by the rights holder, we removed the illegal copies from our systems and from customers' devices, and refunded customers. We are changing our systems so that in the future we will not remove books from customers' devices in these circumstances.[engadget.com]
Ein Artikel dazu auf ZDNet erkennt DRM als das Problem: Amazon shows us why DRM is a bad idea:
DRM sucks because users get, at best, an illusion of ownership. Buy a book or CD or a DVD and you have that content until you lose it, damage it or pass it one to someone else. But with virtual DRMed content, you are at best borrowing it. You can lose access to your content in a heartbeat. All it takes if for the company to go out of business, your PC to get wiped or for someone somewhere to make a bone-headed decision and press the remote wipe button and your content is gone in the blink of an eye. [blogs.zdnet.com]


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Samstag, 27. Juni 2009

"Kulturzeit extra": Aufstand der Schreiber

Im Rahmen des Bachmannpreises wird bei 3sat-Kulkturzeit über die Zukunft mit elektronischen Büchern diskutiert. In Diskussionen mit Vertretern und Vertreterinnen der VG Wort, des Börsenvereins, der Schriftstellerei, der Verlage und von Google zeigt sich eine ziemlich große Perplexität über die nicht aufzuhaltende Digitalisierung von Büchern.
Videos dazu auf 3sat.


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Mittwoch, 25. Februar 2009

Urheberrecht im Iran

In einem Artikel auf iRights.info erzählt die in Teheran geborene, in Berlin lebende Schriftstellerin Sudabeh Mohafez eine Erfahrung mit dem Urheberrecht im Iran.
Ich kannte die Frau nicht, hatte ihren Namen noch nie gehört. Sie schrieb mir über die E-Mail-Adresse, die auf meiner Homepage angegeben war. Sie schrieb aus Teheran, und zwar in etwa Folgendes: Ich habe Ihr Buch, Wüstenhimmel Sternenland, ins Persische übersetzt. Ich dachte, das interessiert Sie vielleicht, und wollte Sie, da es mir ausnehmend gut gefallen hat, davon in Kenntnis setzen. Derzeit arbeite ich an der Übersetzung Ihres zweiten Buches. Mit freundlichen Grüßen. [iRights.info]
Interessant auch, dass der Artikel mit Eine E-Mail aus dem Nahen Osten betitelt ist. Ich zähle den Iran zum Mittleren Osten. Laut Wikipedia ist beides üblich.
[Archivalia]


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Freitag, 21. November 2008

Über den Unterschied zwischen Lesegeräten und MP3-Playern

Anläßlich der Buch Wien 08 hat Klaus Nüchtern in der Wiener Stadtzeitung Falter den Branchenberater Rüdiger Wischenbart (Blog: booklab) unter anderem zum Thema elektronische Bücher interviewt:
Wischenbart: Ich glaube nicht, dass der Kindle die Lösung des E-Books ist [...]
Die Möglichkeiten des E-Books liegen aber vor allem im Austausch. Man stelle sich ein Seminar auf der Uni vor, in dem der Leiter aus zehn Büchern zwischen fünf und 15 Seiten einen Reader zusammenstellt: Das teure und umständliche Kopieren fällt beim E-Book weg; die Studierenden können ihre Kommentare dazustellen, und der Seminarleiter kann das mitverfolgen und seinerseits eingreifen.
Das ist technisch alles möglich?
Wischenbart: Das wäre ohne weiteres möglich. Das Problem ist die Angst vor der Piraterie[,] die Verlage dazu gebracht hat, das E-Book zuzulöten wie eine Blechdose: Das Sharing wird so gut als möglich unterbunden, die Notizfunktionen sind noch sehr eingeschränkt, und ganz generell haben sich die Verlage nicht wirklich mit den Möglichkeiten des E-Book befasst, sodass eine komische Erfindung bleibt, die nicht abhebt, weil sie alle niederhalten. [Falter 47/08]
Das ist mal eine Einschätzung, die ich sehr viel mehr teile als die derzeit oft üblichen hingerissenen Statements.
Es ist mittlerweile durchaus üblich, dass es zu Lehrveranstaltungen elektronische Reader gibt. Das ist gar nicht mehr so neu. Die sind zwar oft dazu gedacht ausgedruckt zu werden (weshalb die Reader in einem für Lesegeräte unpraktischen Doppelseitenformat gehalten sind), aber gerade für die Lektüre von kurzen Textabschnitten sind Lesegeräte besonders prädistiniert.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Lesegeräten und MP3-Playern ist, dass digitale Dateien für Audiogeräte kaum frei verfügbar sind, für Lesegeräte aber zu einem großen Teil schon. Audiodaten sind so gut wie immer urheberrechtlich geschützt, aber es gibt viele gemeinfreie elektronische Texte. Deshalb ist die Idee, mit dem Anbieten kostenpflichtiger elektronischer Dateien Geld zu machen wie Apple mit dem iPod, nicht genauso auf Lesegräte übertragbar. Ein Lesegerät kann man verwenden, ohne elektronische Texte zu kaufen - es gibt sie legal und gratis zuhauf. Das reicht von wissenschaftlicher Open-Access-Literatur bis zu den Klassikern der Literatur, wo das Urheberrecht abgelaufen ist. Weil aber Geräte wie der Kindle und der Sony-Reader diese Anwendung zum Lesen freier Texte nur als Nebensächlichkeit unterstützen, bin ich mit meinem zwei Jahre alten iRex iLiad noch immer sehr zufrieden.

Noch eine Anmerkung zu technischem Gerät und Universität: Mir ist eine lästige Begleiterscheinung aufgefallen, die sich daraus ergibt, dass sich Studierende neuerdings mit kleinen Computern in Vorlesungen setzen und nicht mehr handschriftliche Notizen machen, sondern ins Gerät tippen: von einzelnen Plätzen im Hörsaal muss man nun während dem Vortrag ein nerviges Tastengetippe ertragen.


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